Das Honorar für unsere Arbeit orientiert sich an den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wir wollen, dass die Vergütung unserer Tätigkeit für Sie transparent ist.
Neben dem Honorar entstehen auch Auslagen - insbesondere für Ablichtungen und Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
In allen Fällen übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer für Sie kostenlos, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Falls erforderlich, kümmern wir uns für unsere Mandanten auch um Anträge auf Prozesskostenhilfe.
Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein und in beengten finanziellen Verhältnissen leben, können wir gern einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Haben Sie keine Scheu und sprechen Sie uns hierauf offen und ehrlich an.
Anwaltskanzlei Rüdiger Brüggemann
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