Die Kanzlei

Die Kanzlei

Unsere Anwalts- und Notarkanzlei besteht seit rund 40 Jahren und hat ihren Sitz in Warstein/Westfalen.

Wir sind in der Hellweg-Region und im Hochsauerland tätig und bearbeiten mit unserem Team ganz überwiegend zivilrechtliche Mandate.

Rechtsanwalt Brüggemann ist für die Bereiche Erben und Immobilien zuständig.

Rechtsanwalt Bertelt bearbeitet die Bereiche Arbeit, Wohnen und Mobilität.

Rüdiger Brüggemann

ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 2000 wurde er zum Notar mit Amtssitz in Warstein bestellt. Seit vielen Jahren ist er Fachanwalt für Erbrecht. Er ist Spezialist für das anwaltliche Berufs- und Gesellschaftsrecht.

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bertelt

Frank Bertelt

ist seit 1997 als Rechtsanwalt tätig. Im Jahre 2001 wurde er als Fachanwalt für Arbeitsrecht und im Jahre 2005 als Fachanwalt für Verkehrsrecht zugelassen. Im Jahre 2017 wurde Rechtsanwalt Bertelt als Nachlasspfleger zertifiziert.

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Das Honorar für unsere Arbeit orientiert sich an den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wir wollen, dass die Vergütung unserer Tätigkeit für Sie transparent ist.


Es können folgende Vergütungen vereinbart werden:

  • Honorar nach Gegenstandswert: Hier richtet sich die zwischen uns vereinbarte Vergütung nach dem Gegenstandswert, d.h. nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
  • Zeithonorar: Der zwischen uns vereinbarte Stundensatz orientiert sich an der Dauer der Bearbeitungszeit der Angelegenheit. Unser Arbeitsaufwand wird mit einem Zeiterfassungsblatt nachgewiesen.
  • Pauschalhonorar: Bei dieser Vergütungsform richtet sich unser Honorar ausschließlich an der von Ihnen mit uns getroffenen Vereinbarung.
  • Erfolgshonorar: Soweit gesetzlich zulässig, werden wir auch auf der Basis einer Erfolgshonorierung für Sie tätig.

 

Für alle Honorierungsformen gilt:


Neben dem Honorar entstehen auch Auslagen - insbesondere für Ablichtungen und Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.


In allen Fällen übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer für Sie kostenlos, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Falls erforderlich, kümmern wir uns für unsere Mandanten auch um Anträge auf Prozesskostenhilfe.


Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein und in beengten finanziellen Verhältnissen leben, können wir gern einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Haben Sie keine Scheu und sprechen Sie uns hierauf offen und ehrlich an.